Mantrailteam
Allgemeine Geschäftsbedinungen
AGBs
1. Anmeldung, Entgelt und Stornierung
2. Haftung
3. Tierschutz und Verhaltenskodex
4. Urheberschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mantrailteam
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnahmen an den Veranstaltungen egal ob Training oder Event von Mantrailteam.
§1 Anmeldung, Entgelt und Stornierung
1.1 Verbindlich gebucht sind Anmeldungen, wenn Sie entweder telefonisch, per Mail oder online getätigt wurden. 48 Stunden vor Beginn eines Trainings ist eine kostenlose Stornierung möglich, danach ist der volle Ticketpreis zu bezahlen. Anders als bei einem Training muss bei einem Event die Stornierung 7 Tage vorher erfolgen, ansonsten beträgt die Stornogebühr 100% des Ticketpreises, das Ticket für ein Event muss 14 Tage davor bereits bezahlt werden.
1.2 Rechnungen nach einer Anmeldung werden persönlich vor dem Training übergeben oder vorher per Mail gesendet. Die Bezahlung erfolgt entweder mit Überweisung auf das Konto des jeweiligen Trainers oder vor Ort bar.
1.3 Mantrailteam kann ohne Grund ein Training absagen, dies wird aber den angemeldeten Teilnehmern so rechtzeitig wie möglich per WhatsApp, SMS oder Anruf mitgeteilt. Das erworbene Ticket behält seine Gültigkeit und das Training wird zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt.
§2 Haftung
2.1 Mantrailteam setzt voraus, dass alle teilnehmenden Teams eine gesetzlich vorgeschriebene Hundehaftpflichtversicherung haben. Haftbar sind die Hundebesitzer bei Schäden wie Personen, Vermögens oder Sachschäden die beim Training durch den Hund verursacht wurden.
2.2 Mantrailteam ist nicht verantwortlich bei Unfällen des Hundeführers oder seinem Hund. Alle Trainings und Teilnahmen bei Events erfolgen auf eigene Gefahr Es können nicht die Trainer zur Verantwortung gebracht werden.
2.3 Nicht haftbar gemacht wird das Mantrailteam, für das Verhalten der teilnehmenden Teams während eines Trainings oder einem Event, es bleibt in der Eigenverantwortung.
2.3 In der Selbstverantwortung bleibt es dem Hundebesitzer den Umgang mit seinem Hund. Jedoch sollte dieser Umgang nicht Tierschutzkonform sein, wird dies Mantrailteam zuerst mit dem Teilnehmer besprechen und bei nicht Einsicht des Hundeführers mit Konsequenzen reagieren. Diese Konsequenzen können unter erforderlichen Umständen den Abbruch eines Trainings oder eines Events sein oder auch eine Meldepflicht beim Veterinäramt hervorrufen. Egal bei welchen dieser Konsequenzen wird kein Geld zurückbezahlt oder ein Ersatztermin angeboten.
2.4 Bei Trainings oder Events hat Mantrailteam keinerlei Aufsichtspflicht der Hunde, diese obliegt den Hundebesitzern selbst.
2.5 Eltern haften für Ihre Kinder, für Begleitpersonen sind dieser AGB´s ebenso gültig.
§3 Tierschutz und Verhaltenskodex
3.1 Es kommt zum sofortigen Ausschluss und wird auch bei der Behörde angezeigt, wenn gesetzlich verbotene und nicht tierschutzrelevante Ausbildungsmittel verwendet werden.
3.2 Unser Augenmerk liegt bei den Hunden und deswegen behaltet sich Mantrailteam das Recht ein Training abzubrechen bei Anzeichen des Hundes wegen Überforderung oder Müdigkeit. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht Rückerstattet.
3.3 Die Trainer/ die Trainerin halten sich streng an die tierschutzrechtlichen Vorschriften und erwarten dies auch von den teilnehmenden Hundehaltern/ Hundehalterinnen. Sie behalten sich ebenso das Recht vor, das Training abzubrechen, wenn der Hundehalter/ die Hundehalterin grob fahrlässig handelt oder den Hund ungerecht behandelt. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr ist bei Abbruch des Trainings oder der Veranstaltung nicht möglich.
3.4 Die Wartezeit im Auto muss für die Hunde sorgfältig gestaltet sein, sprich mit ausreichender Belüftung, Trinkwasser und bei warmen Temperaturen ist es Pflicht eine Aufsichtsperson bei den Autos abzustellen um die Fahrzeuge entsprechend mit offenen Türen und Fenstern im Schatten zu parken. Diese Anforderungen muss für jeden Hundebesitzer selbstverständlich sein, ansonsten wird dies als Verstoß gegen den Tierschutz angesehen und kann mit den bereits oben erwähnten Konsequenzen behandelt werden.
3.5 Der Hundehalter/ die Hundehalterin ist verpflichtet, den Trainer/ die Trainerin wahrheitsgemäß über Verhaltensauffälligkeiten, gesteigerte Aggressivität oder übermäßig ängstliches Verhalten zu informieren. Übermäßig aggressive Hunde müssen im Training mit Maulkorb geführt werden. Mantrailteam muss vom Hundehalter wahrheitsgemäß über Verhaltensauffälligkeiten, gesteigerte Aggressivität oder übermäßig ängstliches Verhalten informiert werden. Der Trainer/ die Trainerin bestimmt ob der Hund mit Maulkorb geführt werden muss. Bei nicht Einhaltung wird das Team ausgeschlossen und auch hier wird das Entgelt nicht zurückbezahlt.
3.6. Selbstverständlich muss der Hundebesitzer das Mantrailteam über Läufigkeit und Krankheiten informieren. Die Teilnahme mit Hunden, die ansteckende Krankheiten oder Parasiten haben, ist nicht tierschutzkonform und somit nicht erwünscht bzw. erlaubt.
3.7 Die Hunde haben während des Trainings keinen Kontakt untereinander. Ein Kontakt mit Fremdhunden ist grundsätzlich während des Trainings nicht erwünscht und erfolgt auf eigenes Risiko der Hundehalter/ der Hundehalterin Der Trainer/ die Trainerin kann nicht für Schäden die durch Hundekontakt entstehen haftbar gemacht werden. Grundsätzlich haben Hunde im Training oder bei Events keinen Kontakt. Der Kontakt während des Trainings oder Events zu Hunden die nicht involviert sind ist nicht erwünscht und das Risiko des Hundehalters. Mantrailteam kann diesbezüglich nicht belangt werden.
§4 Urheberschutz
4.1 Während des Trainings dürfen, außer von durch den Trainer/ die Trainerin beauftragte Personen, keinerlei Foto- oder Videoaufzeichnungen getätigt werden.
4.2 Fotos oder Videos, die von durch den Trainer/ die Trainerin beauftragte Personen während des Trainings von den Hundehaltern/ den Hundehalterinnen und deren Hunden gemacht werden, dürfen unentgeltlich zu Werbe- und Lehrzwecken verwendet werden. Sollte dies nicht erwünscht sein, geben Sie dies bitte per E-Mail bekannt.